Infobroschüre - Rundbrief der VbSt. BGL
Hinweis:
Alle Hinweise auf die Kontoverbindung wurden in den Onlineausgaben
der Mitgliederzeitung entfernt. Bitte entnehmen Sie die Kontoverbindung
der zugesandten Mitgliederzeitung.
Mitgliedschaft in der IPA
Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte
und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher
Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben
erfüllen.
Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende
Vbst.-Vorstand.
Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten
wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei
allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft
unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten,
wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen
und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Im Hinblick auf die bevorstehende Umstellung auf den Euro, die
Teuerungsrate und angesichts der Tatsache, dass die Mitgliedsbeiträge
in den vergangenen 6 Jahren stabil geblieben sind, wurde auf dem
15. Nationalen Kongress 1999 in Freudenstadt beschlossen, den derzeitigen
Mitgliedsbeitrag von DM 42.- zum 01.02.2000 auf 25 Euro zu erhöhen.
Diese Anhebung wurde unter anderem auch deswegen notwendig, weil
ab dem 01.01.2000 der volle internationale Beitragsanteil wieder
ohne Inanspruchnahme der Landesgruppe an den internationalen Vorstand
bezahlt werden soll. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Reserven.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der
kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA
aktuell") enthalten, er wird jährlich von den Verbindungsstellen
erhoben.
Jedes Mitglied erhält einen von der Landesgruppe ausgestellten
IPA Ausweis (blaue Farbe), der nur gültig ist mit der eingeklebten
Jahresbeitragsmarke. In naher Zukunft wird der Ausweis im Scheckkartenformat
erhältlich sein.
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